PsychologInnen, die die Ausbildung zum/r Klinischen Psychologen/in oder Gesundheitspsychologen/in beginnen wollen, sind verpflichtet, vorab ein Eignungsgutachten einzuholen. Siehe dazu Psychologengesetz (2013):
§ 7 (3): der Ausbildungseinrichtung gemäß § 9 die physische Eignung auf Grundlage eines allgemeinärztlichen Zeugnisses, die psychische Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen oder eines fachärztlich psychiatrischen Gutachtens sowie die persönliche Eignung im Rahmen eines Aufnahmegesprächs mit Vertretern der Ausbildungseinrichtung gemäß § 9 nachgewiesen hat.
Betreffend Inhalte des Gutachtens sind die Vorgaben des Bundesministeriums einzuhalten (siehe Informationsblatt_Gutachten_KGP).
Ablauf:
- Die Eignungsfeststellung erfolgt im Rahmen eines Explorationsgesprächs sowie einer anschließenden testpsychologischen Untersuchung.
- Das Gutachten wird innerhalb einer Woche nach dem Termin fertig gestellt.
Kosten: EUR 270,– (zzgl. USt.)