Fragestellungen:
Nicht alle Fragestellungen im Bereich der klinisch-psychologischen Diagnostik werden von den Krankenkassen übernommen. In folgenden Fällen kann z.B. eine klinisch-psychologische Begutachtung als Privatleistung notwendig werden:
- Feststellung der Schulreife/Schulfähigkeit
- Hochbegabung
- Teilleistungsschwächen (Lese-Rechtschreibschwäche, Dyskalkulie)
Ablauf
Kinder haben je nach Alter und Entwicklungsstand unterschiedliche Bedürfnisse, auf die ich im Rahmen der klinisch-psychologischen Begutachtung bestmöglich eingehen werde. Daher sind jeweils individuelle Absprachen betreffend Terminvergabe, -gestaltung und Untersuchungsdauer nötig:
- Definieren der gutachterlichen Fragestellung
- Anamneseerhebung und Exploration:
- je nach Alter des Kindes und Fragestellung kann ein Erstgespräch nur mit den Eltern/einem Elternteil vereinbart werden.
- Häufig ist es auch sinnvoll, weitere Informationen von Bezugspersonen (LehrerInnen, KindergartenpädagogInnen,…) einzuholen.
- Anwendung wissenschaftlich fundierter Testverfahren
- Je nach Ausdauer des Kindes und Fragestellung kann die Testuntersuchung auch an mehreren Terminen stattfinden.
- Verhaltensbeobachtung
- Auswertung der Informationen aus Gesprächen, Verhaltensbeobachtung und Testverfahren
- die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens über die Ergebnisse
- Gutachtensbesprechung inklusive weitererführender Empfehlungen
Zur Information: Nach einem gemeinsamen Gespräch (Eltern/Elternteil/Bezugsperson und Kind) arbeite ich mit Ihrem Kind ca. 1-2 h alleine. Sie holen Ihr Kind zur vereinbarten Zeit ab, es gibt keinen eigenen Wartebereich in der Praxis. Bei jungen oder ängstlichen Kindern ist natürlich Ihre Anwesenheit während der Untersuchung möglich. Ihr Kind sollte möglichst ausgeruht sein, bitte geben Sie im Bedarfsfall eine kleine Jause mit.
Kosten: siehe Rahmenbedingungen