Ihr Kind benötigt eine klinisch-psychologische Diagnostik, weil es zum Beispiel…
- Probleme in der Schule hat (beim Lesen/Schreiben/Rechnen,…)
- unkonzentriert und zappelig ist
- häufig ängstlich reagiert
- soziale Schwierigkeiten hat
- unglücklich wirkt und/oder Schlafstörungen hat
- selbstverletzendes Verhalten zeigt
- in seiner Entwicklung Auffälligkeiten oder Verzögerungen gibt
Ablauf
Kinder haben je nach Alter und Entwicklungsstand unterschiedliche Bedürfnisse, auf die ich im Rahmen der klinisch-psychologischen Untersuchung bestmöglich eingehen werde. Daher sind jeweils individuelle Absprachen betreffend Terminvergabe, -gestaltung und Untersuchungsdauer nötig:
- Je nach Alter des Kindes und Fragestellung kann ein Erstgespräch nur mit den Eltern/einem Elternteil/Erziehungsberechtigten vereinbart werden.
- Je nach Ausdauer des Kindes und Fragestellung kann die Testuntersuchung auch an mehreren Terminen stattfinden.
- Derzeit ist bei Kinder ab dem Alter von 3 Jahren eine Entwicklungsdiagnostik möglich.
- Jugendliche (ab 14 Jahren) können auch ohne Begleitung zur psychologischen Untersuchung kommen.
- Häufig ist es auch sinnvoll, weitere Informationen von Bezugspersonen (LehrerInnen, KindergartenpädagogInnen,…) einzuholen.
- Nach einem gemeinsamen Gespräch (Eltern/Elternteil/Bezugsperson und Kind) arbeite ich mit Ihrem Kind ca. 1-2 h alleine. Sie holen Ihr Kind zur vereinbarten Zeit ab, es gibt keinen eigenen Wartebereich in der Praxis. Bei sehr jungen oder ängstlichen Kindern ist natürlich Ihre Anwesenheit während der Untersuchung möglich. Ihr Kind sollte möglichst ausgeruht sein, bitte geben Sie im Bedarfsfall eine kleine Jause mit.
- Sie erhalten einen ausführlichen schriftlichen Befund.
- Nach Vereinbarung folgt ein Auswertungsgespräch, bei dem die Ergebnisse der Testuntersuchung besprochen und daraus abgeleitet weitere Behandlungsschritte bzw. Interventionsmöglichkeiten empfohlen werden.
Kosten
Die Kosten werden (abgesehen von etwaigen Selbstbehalten) vollständig von allen Krankenversicherungsträgern übernommen. Dafür ist die Vorlage einer entsprechenden Überweisung notwendig. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.