Laut dem Psychologengesetz 2013 sind vorgeschrieben:
Ausbildung KLINISCHEN PSYCHOLOGIE
- Fallsupervision in der Gesamtdauer von zumindest 120 Einheiten, wovon zumindest 40 Einheiten in Einzelsupervision zu absolvieren sind.
- Supervision kann im Ausmaß von 70 Einheiten im Rahmen der Klinischen Psychologie durch die Anleiterin/den Anleiter für die Fachausbildungstätigkeit erfolgen.
- 50 Einheiten Supervision müssen jeweils bei einer anderen Person wahrgenommen werden. Die Fallsupervision darf nur von Klinischen Psychologinnen oder KlinischenPsychologen mit zumindest fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung und aufrechter Berufsberechtigung durchgeführt werden.
Ausbildung GESUNDHEITSPSYCHOLOGIE:
- Fallsupervision in der Gesamtdauer von zumindest 100 Einheiten, wovon zumindest 30 Einheiten in Einzelsupervision zu absolvieren sind.
- Supervision kann im Ausmaß von 50 Einheiten im Rahmen der Gesundheitspsychologie durch die Anleiterin/den Anleiter für die Fachausbildungstätigkeit erfolgen.
- 50 Einheiten Supervision müssen jeweils bei einer anderen Person wahrgenommen werden. Die Fallsupervision darf nur von Gesundheitspsychologinnen oder Gesundheitspsychologen mit zumindest fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung und aufrechter Berufsberechtigung durchgeführt werden.
Kosten:
- Einzelsupervision: 80 EUR / Einheit (USt. befreit)
- Gruppensupervision: € 45,-/ Einheit/ Person (USt. befreit)
(Gruppengröße mind. 3 – max. 8 Personen)
Meine monatliche online-Supervisionsgruppe mit dem Schwerpunkt Diagnostik findet 1x/Monat dienstags von 19:30 – 21:00 Uhr online via „MS Teams“ statt. Die nächsten Termine sind am 11.2.2025, 4.3.2025, 1.4.2025, 6.5.2025, 3.6.2025, 8.7.2025. Derzeit sind Plätze frei, wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich gerne bei mir.